Covid19

Hygieneregeln zur Durchführung von Brandschutzunterweisungen

Aufgrund der aktuellen Situation müssen diverse Regeln eingehalten werden,um die Gesundheit der Schulungsteilnehmer und Referenten zu schützen. Im Vorfeld sind alle Teilnehmer zu befragen, ob sie in den letzen 14 Tagen Kontakt zu COVID 19 infizierten Personen hatten bzw. Symptome bei sich erkennen, die auf einen Verdacht hinweisen. Dies ist auf der Teilnehmerliste zu dokumentieren.

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Personen, die Symptome von Erkältungskrankheiten zeigen, dürfen nicht ander Veranstaltung teilnehmen.

Folgende Hygieneregeln bitten wir zu beachten:

  • Ein Abstand von mindestens 1,5 m zwischen den Personen ist einzuhalten, persönliche
    Kontakte sind zu minimieren.
  • In den Pausenzeiten und auf den Gängen ist ein Mund und Nasenschutz zu tragen.
  • Die Teilnehmer müssen im Schulungsraum mindestens 1,5 m  entfernt voneinander
    sitzen.
  • Vor und nach dem Seminar ist der Raum zu lüften.
  • Es ist ausreichend Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion an leicht zugänglichen
    Orten bzw. Toiletten zur Verfügung zu stellen.
  • Die Gerätschaften für die praktischen Unterweisungen sind vor und nach der Schulung
    mit Flächendesinfektion zu reinigen.
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