Verhalten im Brandfall

Bereits bei Brandverdacht (Brandgeruch, Rauch, Flammen) ist in jedem Fall und unverzüglich die Feuerwehr zu alarmieren.   Die Alarmierung der Feuerwehr ist in der Regel die erste Maßnahme. Bei verzögerter Alarmierung, z. B. erst nach fehlgeschlagenen eigenen Löschversuchen, kann sich bis zum Eintreffen der Feuerwehr der ursprünglich „harmlose“ Kleinbrand schnell zu einem Vollbrand ausgeweitet haben, der das gesamte Gebäude bedroht.   Sollte sich nach einer Alarmierung herausstellen, dass die Feuerwehr nicht eingreifen musste, hat dies in keiner Weise negative Auswirkungen auf die alarmauslösenden Personen. 

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Jeder Brand ist sofort zu melden oder die Meldung zu veranlassen. Sie erfolgt durch die Alarmierung der Feuerwehr unter der Telefonnummer 112. Hierzu sollte das folgende      „5-W Schema“ angewendet werden:

  • Wo brennt es?
  • Was brennt?
  • Wie viel brennt?
  • Welche Gefahren?
  • Warten auf Rückfragen!

Wurde ein Druckknopfmelder ausgelöst, wird der Feueralarm über die Brandmeldezentrale (BMZ) an die Feuerwehr weitergeleitet. In der örtlichen Brandmeldezentrale ist erkennbar, welcher Feuermelder betätigt wurde.

Bei einer Räumung eines Gebäudes wird immer horizontal, dann vertikal nach unten gegangen. Horizontale Räumung bedeutet, dass die Mitarbeiter aus einem vom Brand betroffenen Brandabschnitt in einen nicht vom Brand betroffenen Brandabschnitt auf der gleichen Ebene in Sicherheit gebracht werden.

Diese Maßnahme wird unverzüglich  von den Brandschutzhelfern eingeleitet, soweit keine Eigengefährdung besteht und es den Mitarbeitern noch möglich ist. Hilfsbedürftige Personen werden mitgenommen und in einen sicheren Bereich gebracht.

Betroffene Personen begeben sich rasch, ohne Panik oder zu rennen in den nächsten sicheren Bereich, dann zum Sammelplatz. Grundsätzlich ist der schnellste Weg direkt ins Freie zu wählen. Die Fluchtwegkennzeichnungen sind zu beachten. Aufzüge dürfen nicht als Fluchtwege benutzt werden, da diese zu einer tödlichen Falle werden können.

Stark verrauchte Räume / Bereiche sind gebückt oder kriechend zu verlassen. Denn die Hauptgefahr im Brandfall geht vom Brandrauch durch seine giftige und erstickende Wirkung aus. In Bodennähe ist meist noch atembare Luft. Deshalb sollten beim Verlassen von Gefahrenbereichen unbedingt die Türen geschlossen werden, um weitere Verqualmung zu vermeiden.   Auf dem Sammelplatz wird die Vollzähligkeit durch die Brandschutzhelfer festgestellt und der Feuerwehr (Einsatzleitung) gemeldet.

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